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Avatar von Frank_Drebbin
  • Frank_Drebbin

mehr als 1000 Beiträge seit 03.06.2005

Nochmal gaaanz deutlich

Ein Grundrecht (auf Asyl) ist rechtlich höherwertiger als normales Recht (illegaler Grenzübertritt) und kann durch Dieses nicht gebrochen werden.

Solch Rechtskollisionen gibts Viele: berechtigte Notwehr ist straffrei, obwohl vielleicht jemand getötet wurde
Krankenwagen mit Sondersignal darf gegen Verkehrsregeln verstossen
usw.

Aber Sie können ja mal versuchen, einen Asylbewerber (der aus Österreich auf der Autobahn kam) wegen "illegalem Grenzübertritt" anzuzeigen.
Wenn Sie wieder weg sind, werden die Beamten dann den Zeigefinger und die Schläfe taktend benutzen :-)
Nur zu, Sie können nur gewinnen.....

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