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  • amagde

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Re: Ohne Abschreckung wird es nicht gehen

zpool schrieb am 17.08.2015 19:14:

Bislang entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder die Ablehnung.

Das ist so praktisch betrachtet nicht ganz richtig. Wen man den Rechtsweg gegen eine Ablehnung oder gar Abschiebung betrachtet, wird offensichtlich, dass es zuletzt ein einsamer Richter an einem Verwaltungsgericht ist, der entscheidet.
Und der ist beim Verfahren mit dem abgelehnten Flüchtling und bei Bedarf einem Übersetzer alleine, weil der Bund niemanden zum Verfahren hinschickt, sondern den Amtsermittlungsgrundsatz am Verwaltungsgericht weidlich ausnutzt. Heißt: soll der Richter mal anhand der Aktenlage und Befragungen selbst ermitteln und dann entscheiden.

Das BAMF wälzt also massiv (es geht um Unmengen von Verfahren) das Problem auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit ab und nimmt dabei auch hin, dass diese damit schlichtweg nicht mehr fertig wird.
Davon, dass das BAMF effektiv nach links oder rechts an der Rampe zeigt, kann also keine Rede sein. Dafür müsste es dann auch auf dem Rechtsweg aktiv teilnehmen und die eigene Entscheidung stützen. Stattdessen saß ich schon mal bei einer Verhandlung, bei der außer einer allgemeinen Stellungnahme zum Herkunftsland und einer formalisierten Abschiebung nichts vorlag, so dass der Richter sich über etliche Termine damit rumschlagen musste und dann selbst konstatierte, dass er den ganzen Fall komplett alleine aufrollen muss und das sich auch mal über Jahre hinziehen kann.
Das ist eine erhebliche und so nicht nötige Belastung einer auch für alle (schon) Bürger wichtigen Gerichtsbarkeit, mit klar absehbarer Verlängerung der nötigen Dauer. Von dem Problem, dass dann spezielles Fachwissen im Verfahren fehlen kann, mal ganz zu schweigen.
(Und hier scheint mir seitens mancher Bundesbehörden manchmal eher ein Interesse an maximalem Impact auf die Gesellschaft zu bestehen, als an effektiver und schneller Klärung)

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