Wie gesagt: Wikipedia ist für Gesetzeslagen keinerlei Ansprechpartner. Da schaue ich lieber in's Gesetz und das sagt etwas anderes:
> http://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__3.html
P.S. Und außerdem habe ich nicht mit Dir hier diskutiert.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.08.2015 21:04).