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  • Schnuffeltier

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Re: Keine Ahnung oder Lügen

Dominius schrieb am 17.08.2015 21:07:

Schnuffeltier schrieb am 17.08.2015 20:40:

Was natürlich Blödsinn ist. Vielleicht solltest Du mal hier nachschauen, bevor Du Schwachsinn in die Welt setzt:

> http://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__3.html

140 Euro Taschengeld + 212 Euro Verpflegungskosten (die als Sachleistung "gezahlt" werden, so lange Aufnahmeeinrichtung) = 362 Euro/Monat.

Wenn du schon Gesetze zitierst, dann bitte doch korrekt. (Abgesehen davon, dass du nicht rechnen kannst.) Die Gesamtgrundleistung liegt bei 359 Euro im Monat, von denen ein Teil auch in Sachleistungen ausgezahlt werden kann.

Meinen Rechenfehler habe ich korrigiert. Spielt aber bei der Gesamtbetrachtung keinerlei Rolle. Wie Du auf eine Gesamtgrundleistung von 359€ kommst, ist mir schleierhaft:

"Der Bargeldbedarf beträgt für
1.
alleinstehende Leistungsberechtigte 140 Euro,"

Das ist das Taschengeld.

"(2) Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 des Asylverfahrensgesetzes sind vorbehaltlich des Satzes 4 vorrangig Geldleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs nach Absatz 1 Satz 1 zu gewähren. Der notwendige Bedarf beträgt monatlich für
1.
alleinstehende Leistungsberechtigte 212 Euro,"

Das sind die Verpflegungskosten.

Siehe §3 AsylbLG - der definiert die Grundleistungen und nicht irgendein Wikipediaeintrag!

Der Barbetrag beträgt übrigens 143 Euro, allerdings gelten dieselben Einschränkungen für Partner*innen und jüngere Personen im eigenen Haushalt wie beim Arbeitslosengeld II.

Etwas anderes habe ich nicht behauptet. Nur dass auch Du das falsche Taschengeld angibst.

Wenn man nicht berücksichtig, dass der HartzIV-Empfänger wesentlich höhere Ausgaben hast, dann ja (Strom, ÖPNV, Versicherungen (und nein, komm' mir hier nicht schon wieder mit der GKV!), medizinische Zuzahlungen, Rücklagen für Neuanschaffungen, Zahnersatz etc.pp.). Diese Kosten sind zwar im HartzIV-Regelsatz enthalten, fallen aber bei Asylbewerbern gar nicht an. Da sich diese Mehrkosten nicht mit 37 Euro darstellen lassen (wobei die 37 Euro auch noch sehr sportlich gerechnet sind, denn das würde heissen, dass der HartzIV-Bezieher kein Warmwasser verbraucht), ist ein Asylbewerber schon allein auf Grund dieser Tatsachen besser gestellt.

Der Bedarf für Unterkunft, Heizung und Hausrat wird gesondert als Geld- oder Sachleistung erbracht.

Damit werden in etwa dieselben Leistungen vom Staat übernommen wie bei denjenigen, die ALG II beziehen. Strom ist offenbar nicht Teil des Bedarfes, auch ÖPNV und Versicherungen nicht - auf letztere werden die Geflüchteten vermutlich verzichten bzw. die GKV wird auch übernommen.

Das ist falsch. Strom, ÖPNV, medizinische Zuzahlungen werden dem Asylbewerber gezahlt. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind sie erst gar nicht versichert - da zahlt der Steuerzahler direkt. Spielt aber bei der Betrachtung der Krankenversicherung/Krankenkosten keine Rolle, aus welchem Topf das Geld kommt.

Und erzähl mir nicht, dass Geflüchtete Zahnersatz geschenkt bekommen, das ist Unsinn.

Nö, aber sie bekommen ihn ohne Zuzahlung, wenn sie diesen nötig haben.

Das hat er eben nicht. Ganz im Gegenteil - die HartzIV-Bezieher sind wesentlich schlechter gestellt.

Nein.
Faktisch haben Geflüchtete etwa 10% weniger zur Verfügung.

Entweder bist du zu blöde zum Rechnen, du kannst das Gesetz nicht richtig lesen - oder du lügst, um deine Propaganda voranzutreiben. Such dir eins aus.

Nochmal auch für Dich: Asylbewerber können keine Verträge mit Energieversorgern abschliessen. Also übernimmt die Kommune die Energiekosten. Ebenso werden die Kosten für den ÖPNV übernommen. Und schon allein mit diesen beiden Positionen sind HartzIV-Bezieher wesentlich schlechter gestellt. Da beisst die Maus keinen Faden ab. Oder willst Du mir jetzt erklären, dass Du für 47 Euro/Monat Monatsticket und Stromversorger bezahlen kannst?

P.S. Und in Sachleistungen wird ausserhalb der Aufnahmeeinrichtungen NICHTS mehr gezahlt. Das steht so ganz klar im Gesetz:

> http://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__3.html

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.08.2015 21:36).

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