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  • Dominius

mehr als 1000 Beiträge seit 15.05.2003

Immernoch nicht

Schnuffeltier schrieb am 17.08.2015 21:33:

Meinen Rechenfehler habe ich korrigiert. Spielt aber bei der Gesamtbetrachtung keinerlei Rolle. Wie Du auf eine Gesamtgrundleistung von 359€ kommst, ist mir schleierhaft:

Siehe §3 AsylbLG - der definiert die Grundleistungen und nicht irgendein Wikipediaeintrag!

Oder das Bundesgesetzblatt, welches die Zahlen, die ich geschrieben habe, bestätigt.
Ich bin schon kein Idiot.

Das ist falsch. Strom, ÖPNV, medizinische Zuzahlungen werden dem Asylbewerber gezahlt. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind sie erst gar nicht versichert - da zahlt der Steuerzahler direkt. Spielt aber bei der Betrachtung der Krankenversicherung/Krankenkosten keine Rolle, aus welchem Topf das Geld kommt.

Nirgendwo gibt es eine Vorschrift, dass sowas gezahlt wird. Die Leistungen orientieren sich eindeutig am SGB XII und nicht an deinen Ansprüchen.

Wenn du sowas behauptest, dann musst du das auch belegen. Vielleicht gibt es in paar Kommunen, die diese Leistungen in Sachform erbringen, aber sicher nicht alle, denn es gibt unendlich viele Berichte über Geflüchtete, die eben das Geld für den Bus etc. aufbringen müssen.

Und erzähl mir nicht, dass Geflüchtete Zahnersatz geschenkt bekommen, das ist Unsinn.

Nö, aber sie bekommen ihn ohne Zuzahlung, wenn sie diesen nötig haben.

Dafür werden im Regelsatz 10 Euro pro Monat veranschlagt.

Nochmal auch für Dich: Asylbewerber können keine Verträge mit Energieversorgern abschliessen. Also übernimmt die Kommune die Energiekosten. Ebenso werden die Kosten für den ÖPNV übernommen. Und schon allein mit diesen beiden Positionen sind HartzIV-Bezieher wesentlich schlechter gestellt. Da beisst die Maus keinen Faden ab. Oder willst Du mir jetzt erklären, dass Du für 47 Euro/Monat Monatsticket und Stromversorger bezahlen kannst?

P.S. Und in Sachleistungen wird ausserhalb der Aufnahmeeinrichtungen NICHTS mehr gezahlt. Das steht so ganz klar im Gesetz:

> http://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__3.html

Das mit dem ÖPNV ist nachweislich Quark, das mit dem Strom ist nirgendwo vorgesehen, daher müsstest du mal Quellen liefern.

Und lies halt mal das Gesetz:

Anstelle der Geldleistungen können, soweit es nach den Umständen erforderlich ist, zur Deckung des notwendigen Bedarfs Leistungen in Form von unbaren Abrechnungen, von Wertgutscheinen oder von Sachleistungen gewährt werden.

Und das ist Absatz 2, bevor du wieder meckerst.

Aber es gibt noch einen Haufen Dinge, die Regelsatzbezieher*innen haben, Geflüchtete nach AsylbLG aber nicht, wie:

Mehrbedarfszuschlägen für dezentrale Warmwasserkosten, bei Schwangerschaft und für Alleinerziehende, zu Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt, zu Erstausstattungen für Kleidung oder bei Bezug einer Wohnung

Die Leistungen wurden durch die Gesetzesnovelle weiter angeglichen, allerdings eine Besserstellung der Geflüchteten, die Leistungen nach AsylbLG erhalten, zu behaupten, ist eine Verdrehung der Tatsachen.

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