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  • Solid

mehr als 1000 Beiträge seit 27.07.2001

Rechtslage

waren wir doch soweit, daß man Asyl nur im Inland beantragen kann.
Wie soll ein legaler Asylantrag denn dann anders laufen als nach einer Einreise?

Gar nicht.

Es ist geltendes Recht, dass man für eine legale Einreise eine Einreiseerlaubnis oder einen Aufenthaltstitel benötigt. Es ist weiterhin geltendes Recht, dass man Asyl nur persönlich in Deutschland beantragen kann. Weiterhin ist es geltendes Recht, dass es Fluggesellschaften nicht erlaubt ist, Personen ohne Einreiseerlaubnis nach Deutschland zu befördern.

Das ist ebenso geltendes Recht wie das Grundgesetz, das den Reisenden eine Grundversorgung und Rechtsschutz zusichert. Wer sollte da auswählen, welches Recht gebrochen werden darf und welches nicht?

Eine legale Möglichkeit ist es, ein Schiff zu kaufen, es mit Reisenden zu befüllen und dann damit nach Hamburg in den Hafen zu fahren und dort bei der Hafenbehörde Asyl zu beantragen. Allerdings wird man selbst da geltendes Seefahrtsrecht brechen müssen.

Tatsache ist, dass es keinen legalen Weg gibt, Asyl zu beantragen. Das ist geltendes Recht. Muss einem nicht gefallen, ist aber so.
Wenn man sich selbst herausnimmt, einzelne Aspekte des Rechts zu brechen, warum sollten sich das andere z.B. beim Rechtsschutz dann nicht herausnehmen dürfen?

Man könnte durchaus überlegen, das Gesetz zu ändern und es ermöglichen, dass vollständige (mit allen Unterlagen) Asylanträge auch bei den deutschen Auslandsvertretungen gestellt werden dürfen. Und nach Prüfung des Asylantrags erhalten die positiv Beschiedenen dann ein ganz reguläres Einreisevisum, mit dem sie einfach für 200 € nach Deutschland fliegen können. Dann könnte man sich diese ganze Unterbringung und Abschieberei sparen und auch die Seenot auf dem Mittelmeer. Nur dass das eben auch nicht im Sinne der Reisenden wäre, zumal da das Lügen beim Asylantrag massiv erschwert wäre. Dennoch wäre es in sich konsequenter.

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