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  • Solid

mehr als 1000 Beiträge seit 27.07.2001

Sicherungshaft

Während des Verfahrens zur Klärung des Aufenthaltsrechts von Einreisenden ohne Einreiseerlaubnis sollten diese ausnahmslos in Sicherungshaft genommen werden. Analog zur gerne und großzügig auch gegen erweislich unschuldige Einheimische verhängten Untersuchungshaft.

Die Sicherungshaft sollte in zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen vollzogen werden. Die Bewegungsfreiheit sollte eingeschränkt sein, um eine Abschiebung nicht zu erschweren. Geldleistungen sollten generell nicht erbracht werden. Eine Arbeitspflicht in der Aufnahmeeinrichtung sollte bestehen. Die Sicherungshaft sollte jederzeit durch Zustimmung und Kooperation bei der Abschiebung verlassen werden können. Die Sicherungshaft hat erst mit dem Abschluss des Verfahrens zur Bestimmung des Aufenthaltsrechts und einer eventuellen Abschiebung beendet werden.
Personen, die in ihrem Verfahren falsche Angaben machen, z.B. zu Identität oder Herkunft sollten dauerhaft in Sicherungshaft gehalten werden bis zur Kooperation bei der Abschiebung.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (18.08.2015 08:33).

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