Und warum wendest du, wenn du den Knastmaßstab auf Flüchtlinge anwendest, den nicht beispielsweise auch auf Arbeitslose an?
Im Knast wird Unterkunft, Essen, Unterhaltung, Mobilität (z.B. ins Gericht), Kleidung, Gesundheitsfürsorge, etc. kostenfrei gewährt.
All diese Sachleistungen müssen Arbeitslose von ihrem pauschalisierten ALG2 kaufen.
Wenn man sich die Zusammensetzung des ALG2 genauer ansieht...
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-zusammensetzung-des-alg-ii-regelsatzes6551.php
...dann findet man da folgendes:
1. Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren 38,46%
2. Bekleidung und Schuhe 9,9%
3. Wohnung, Wasser, Strom, Gas, Brennstoffe 7,5%
4. Möbel, Haushaltsgroßgeräte, Instandhaltung des Haushalts 8,00 %
5. Gesundheitspflege 3,8%
6. Verkehr (ÖPNV, Fahrrad) 5,7%
7. Nachrichtenübermittlung 6,5%
8. Freizeit, Kultur, Unterhaltung 11,4%
9. Beherbergungs- / Gaststättenleistungen 2,9%
10. Andere Waren und Dienstleistungen 5,8%
11. Bildung 0%
Wie man sieht, ist das Taschengeld in Position 8 auf rund 11,4% bzw. 45 € festgelegt.
Ein ALG2-Empfänger ist daher in Bezug auf Taschengeld deutlich schlechter gestellt als ein Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.