Auch in diesem Artikel ist es nicht deutlich geschlussfolgert, dass das Gericht sehr wohl Triage-Kriterien gut heisst, bei denen Behinderte oder Vorerkrankte gezielt ausgesondert werden. Der Unterschied ist nur, dass es hierbei nicht um allgemeine Fitness bzw. Gebrechen geht, sondern um solche, die unmittelbare Auswirkung auf die Anfälligkeit gegenüber Corona haben:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-109.html
„Dafür muss sichergestellt sein, dass allein nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit entschieden wird.“
Was bedeutet das für die Behinderten? Ich denke mal, dass Behinderungen allgemein, die nicht zwangsläufig Einfluss auf diese Corona-Behandlung haben, entsprechend nicht gewertet werden, also z.B: Blindheit oder Taubheit dürften für eine Triage keine Rolle spielen.
Wohl aber ist es denkbar, dass Menschen mit angeborenen Lungen- oder Herz-Kreislaufproblemen durchaus weiter betroffen sind, z.B. Mukoviszidose-Kranke.
Die Regel betrifft aber nicht nur Behinderte: Statistisch ist erwiesen, dass Männer häufiger auf der Intensivstation sterben als Frauen. Bei Abwesenheit sonstiger Unterscheidungsmerkmalen, müssten also Frauen bei einer Triage bevorzugt werden!
Statistisch hat sich auch gezeigt, dass etwa Dunkelhäutige in nördlichen Breitengraden (wie z.B: New York, aber auch hierzulande) eine bis zu 6x grössere Sterblichkeit aufweisen (womöglich im Zusammenhang mit dem Vitamin D Spiegel - aber die Ursache ist kontrovers (die Tatsache nicht)).
Folglich müssten in Deutschland männliche Dunkelhäutige vorrangig triagiert werden. Das ist natürlich tragisch, weil das genau die Bevölkerungsgruppe ist, die in Deutschland besonders gerne willkommen geheissen wird.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (30.12.2021 21:17).