Es geht nicht darum, Behinderte in irgendeiner Weise zu bevorzugen, sondern, dass es nach Auffassung des BVerfG derzeit keine ausreichenden Schutzmaßnahmen gegen Diskriminierung von Behinderten gibt. Etwa z. B. alle rauszutriagieren, die einen GdB 50% oder mehr haben, ohne die Gesamtumstände zu berücksichtigen. Und das BVerfG lässt ja schon mal durchblicken, dass es vom Gesetzgeber nicht allzuviel erwartet - in einer Triagesituation werden Behinderte dann allein von der oft häufiger schlechten Prognose her auch die schlechteren Karten haben. Es wird sich also kaum was ändern, hauptsache, der Totenschein ist gegendert und man hat irgendwo noch ein Compliancehäkchen gesetzt.