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mehr als 1000 Beiträge seit 09.12.2015

"Auge für Auge"- Ethik als Rechtfertigung von Genozid ?

Zu:

"...dass die alliierten Bomben im Jahr 1945 eine Nation aus Mitläufern und Mittätern, die das Naziregime erst ermöglicht haben, dorthin befördert haben, wo sie hingehört - und bleiben wird."

(Zitatende)

Che-fra hat da (weiter unten) recht. Man kann Teile des Artikels des Autors tatsächlich auch als Rechtfertigung eines zukünftigen "Genozid" (der "Guten" an den "Bösen") aus präventiv humanitären Motiven verstehen. Und zwar selbst an Menschen, die in einem totalitären System aus welchem Grund auch immer KEINEN WIDERSTAND geleistet haben
Ähnliches gilt für das (materielle) "Aushungern" einer ganzen Bevölkerung durch Wirtschaftssanktionen oder Handelsblockaden wegen eines von dieser gestützten (nichtdemokratischen) Regierung.

Noch klarer ist allerdings, dass die Behauptung einer "Erbschuld" im Grunde (d.h. von der Logik her !) nur eine (implizit) "rassistische" These sein kann.

Das gilt völlig unabhängig von einer politischen (Eigen-) Verortung desjenigen, der solche Forderungen (Rachegenozid bzw "Erbschuldthese) aufstellt.

Die generelle Frage ist aber, ob solche Ansichten in unserer politischen "Werteordnung" noch "systemkonform" sind, oder nicht.

Es ist eventuell nicht weniger fraglich, ob auch nur das "Auge für Auge - Prinzip" mit humanitärem Völkerrecht und mit libertär demokratischen bzw. humanistisch -ethischen Prinzipien vereinbar ist/wäre.

Schließlich wird nicht ohne Grund rechtsethisch bzw demokratietheoretisch zum Beispiel auch die Zulässigkeit von Folter zur Rettung von Menschenleben kontrovers diskutiert.

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