Um mal Lübcke beim Wort zu nehmen.
Gilt das auch für diejenigen,die
- Frauen unter das Kopftuch zwingen
- Frauen, die das Kopftuch ablegen, bedrohen und verdammen
- Apostaten (vom Glauben abgefallene) bedrohen und verdammen
- Atheisten als Untermenschen betrachten
- das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Schutzbefohlenen nicht akzeptieren, also die Geschlechtsteile ihrer Kinder verstümmeln (okay, das wurde vom BGH so bestätigt und gut geheissen)
- Homosexuellen tiefste Verachtung, gar Hass entgegenbringen
usw.
Steht es denjenigen auch frei, das Land zu verlassen?
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (11.07.2019 00:55).