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  • loopcontrol

661 Beiträge seit 17.06.2019

Re: Die Rechtslage ist eindeutig

Melbar Kasom schrieb am 11.07.2019 08:03:

Das Bombardieren von Städten war bereits in der Genfer Konvention von 1907 untersagt worden.

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19070034/index.html#a25

Die Bewertung dieser von Bomber Harris als "Moral Bombing" bezeichneten Bombardierungen war im Übrigen in Ost- und Westdeutschland unterschiedlich, was den politischen motivierten Charakter der Erregung sehr schön aufzeigt.

Kann man auch gut studieren an der Heuchlerei des Adenauer-Regimes beim Thema "Vergewaltigung deutscher Frauen durch die rote Armee".

Lach. Demokraten halt.

Tja, aus dem Völkerbund austreten, internationale Kriegsabkommen mit Füßen treten und 13-jährige Zivlisten zur Abschreckung von Partisanen nackt am Dorfbrunnen aufzuhängen aber dann vom Gegner Rechte einfordern, die man selbst nicht aufgebracht hat? Nope. Man schaffte sich mit Aktionen die Regeln, die einem am Ende am Arsch gepackt haben.

Moralbombing war nicht legitim, korrekt. D war durch den Austritt aus dem Völkerbund nur kein legitimer Kombatant mehr und hat mit der totalen Kriegsführung, ohne Rücksicht den Kurs als Vernichtungskrieg gegen sich selbst festgelegt. Pech gehabt.

Rückblickend historisch für den Einzelfall nicht schön aber rechtlich vollkommen gerechtfertigt, kein Stein auf dem anderen lassen zu müssen, wenn die Zivilbevölkerung als nonlegaler Kombatant im totalen Krieg zu den Waffen greift und sich zum Kriegsziel macht.

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