Ansicht umschalten
Avatar von Alex Kilgour
  • Alex Kilgour

mehr als 1000 Beiträge seit 26.04.2009

Re: Die Rechtslage ist eindeutig

Melbar Kasom schrieb am 11.07.2019 08:03:

Das Bombardieren von Städten war bereits in der Genfer Konvention von 1907 untersagt worden.

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19070034/index.html#a25

Die Bewertung dieser von Bomber Harris als "Moral Bombing" bezeichneten Bombardierungen war im Übrigen in Ost- und Westdeutschland unterschiedlich, was den politischen motivierten Charakter der Erregung sehr schön aufzeigt.

Kann man auch gut studieren an der Heuchlerei des Adenauer-Regimes beim Thema "Vergewaltigung deutscher Frauen durch die rote Armee".

Lach. Demokraten halt.

Ganz so einfach ist die Sache nicht.

In der Genfer Konvention heisst es

Art. 25

Es ist untersagt, unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude, mit welchen Mitteln es auch sei, anzugreifen oder zu beschiessen.

Unter Juristen gibt es durchaus Streit darüber, ob eine Stadt, die durch Flakstellungen verteidigt wird, eine offene Stadt ist.

Verteidigte Orte dürfen nach der Genfer Konvention angegriffen werden.

https://www.fr.de/rhein-main/kreis-offenbach/neu-isenburg-ort47696/geschichte-flakstellungen-11414433.html

Bewerten
- +
Ansicht umschalten