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  • Alex Kilgour

mehr als 1000 Beiträge seit 26.04.2009

Re: Die Rechtslage ist eindeutig

loopcontrol schrieb am 11.07.2019 08:29:

Melbar Kasom schrieb am 11.07.2019 08:03:

Das Bombardieren von Städten war bereits in der Genfer Konvention von 1907 untersagt worden.

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19070034/index.html#a25

Die Bewertung dieser von Bomber Harris als "Moral Bombing" bezeichneten Bombardierungen war im Übrigen in Ost- und Westdeutschland unterschiedlich, was den politischen motivierten Charakter der Erregung sehr schön aufzeigt.

Kann man auch gut studieren an der Heuchlerei des Adenauer-Regimes beim Thema "Vergewaltigung deutscher Frauen durch die rote Armee".

Lach. Demokraten halt.

Tja, aus dem Völkerbund austreten, internationale Kriegsabkommen mit Füßen treten und 13-jährige Zivlisten zur Abschreckung von Partisanen nackt am Dorfbrunnen aufzuhängen aber dann vom Gegner Rechte einfordern, die man selbst nicht aufgebracht hat? Nope. Man schaffte sich mit Aktionen die Regeln, die einem am Ende am Arsch gepackt haben.

Moralbombing war nicht legitim, korrekt. D war durch den Austritt aus dem Völkerbund nur kein legitimer Kombatant mehr und hat mit der totalen Kriegsführung, ohne Rücksicht den Kurs als Vernichtungskrieg gegen sich selbst festgelegt. Pech gehabt.

Rückblickend historisch für den Einzelfall nicht schön aber rechtlich vollkommen gerechtfertigt, kein Stein auf dem anderen lassen zu müssen, wenn die Zivilbevölkerung als nonlegaler Kombatant im totalen Krieg zu den Waffen greift und sich zum Kriegsziel macht.

Der Status als Kombattant hat aber auch gar nichts mit Mitgliedschaft im Völkerbund zu tun. Und sowohl Wehrmacht als auch Volkssturm waren legale Kombattanten, aber Wehrwölfe z.B. nicht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kombattant

Das Deutsche Reich war Signatarstaat der Haager Landkriegsordnung und der Genfer Konvention - auch in der Zeit von 33 bis 45.

Die Sowjetunion ist 1927 aus der Haager Landkriegsordnung und der Genfer Konvention ausgetreten. Daher waren - rein juristisch betrachtet - die ganzen Schutzklauseln für Deutschland beim Krieg gegen die Sowjetunion nicht bindend.

Sie waren juristisch nicht bindend, weil sie nur Gültigkeit haben, wenn beide Kriegsseiten unterzeichnet haben.

Deswegen wurden westliche Kriegsgefangene auch besser behandelt als russische Kriegsgefangene.

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