sherlok schrieb am 11.07.2019 09:57:
mi fhein schrieb am 11.07.2019 09:49:
Wo denn bitte? Kann es sein, daß Sie in den Text der Ansage was hineininterpretieren, was der Ansager aber gar nicht gesagt hat?
Zumindest hat der Ansager keine juristische Bewertung der gültigkeit/nicht gültikeit des Abkommens von 1907; den Austritt Deutschlands aus dem Völkerbund (um sich nicht an die Genfer Konvention halten zu müssen) usw. abgegeben.
Auch einer Diskussion über den Sinn oder Zweck seiner Durchsage hat sich derjenige Verweigert.
Völkerbund und Genfer Konvention sind 2 völlig unabhängige Verträge. Die Genfer Konvention und die Haager Landkriegsordnung waren in Deutschland von 33 bis 45 gültig, aber nicht in Japan und in der Sowjetunion. Die Sowjetunion hat die Verträge aus zaristischer Zeit (1906) 1927 einseitig gekündigt. Deswegen musste sich Deutschland - rein juristische betrachtet - im Krieg gegen die Sowjetunion auch nicht daran halten. Aber im Krieg gegen England, Frankreich und die USA haben sie sich im Großen und Ganzen daran gehalten.