Ob die Aussage korrekt ist oder nicht ist vollkommen irrelevant.
Sie hat ein einer reinen Verspätungsansage schlicht und einfach überhaupt nichts zu suchen. Entscheidend ist, dass sie darauf ausgerichtet ist, Unfrieden zu stiften und dass sie darüber hinaus das Ansehen des Arbeitgebers massiv schädigt.
Eine derartige Kündigung ist auch in einem Rechtsstaat gerechtfertigt. Dem Arbeitnehmer stünde es frei, vor einem Arbeitsgericht dagegen zu klagen.