zimmet schrieb am 11.07.2019 10:23:
Da gibt es doch noch ein paar Eskalationsstufen, bevor eine Kündigung angemessen ist.
Vorsätzliche Störung des Betriebsfriedens ist ein Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Auch Rufschädigung des Arbeitgebers rechtfertigt das.
Menschen machen Fehler, intelligente Menschen lernen aus ihren Fehlern.
Ich kann in diesem Fall bei diesem Mitarbeiter beim besten Willen keine Intelligenz erkennen.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (11.07.2019 10:34).