tzefix schrieb am 12.07.2019 10:43:
foobar schrieb am 12.07.2019 08:45:
Ich sehe jetzt nicht, was sachlich an der Durchsage falsch war.
Dann hast du halt einfach ein Defizit.
SACHLICH ist es falsch, die damalige Bevölkerung von Frankfurt generell als "unschuldig" zu bezeichnen.
Das Völkerrecht kennt nur Zivilbevölkerung und unterscheidet nicht zwischen "schuldig" und "unschuldig".
Und ansonsten stößt man sich weniger an der sachlichen Aussage, als an dem gesamten Kontext.
Der betreffende Bahnangestellte wird jedenfalls ausreichend Gelegenheit bekommen, seine "Durchsage" zu bereuen, dessen bin ich mir voller Genugtuung sicher.
Glaube ich nicht. Geht die Sache vor Gericht, so wird er gewinnen, weil er sachlich nichts falsches gesagt hat.