ADie schrieb am 11.07.2019 10:32:
zimmet schrieb am 11.07.2019 10:23:
Da gibt es doch noch ein paar Eskalationsstufen, bevor eine Kündigung angemessen ist.
Vorsätzliche Störung des Betriebsfriedens ist ein Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Menschen machen Fehler, intelligente Menschen lernen aus ihren Fehlern.
Ich kann in diesem Fall bei diesem Mitarbeiter beim besten Willen keine Intelligenz erkennen.
Die Rigidität, die Du an den Tag legst, ist furchterregend.
Mögest du selbst vor Menschen mit solch einer Grundhaltung verschont bleiben.