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Avatar von HeliosMaximus
  • HeliosMaximus

mehr als 1000 Beiträge seit 06.03.2017

Re: "eine berechtigte Meinungsäußerung"

Nein, dafür hätte Sie keinen Beweis, der Sie entlasten würde, wenn man Sie auf Grund dieser Aussage wegen pauschaler Verunglimpfung und Verleumdung anzeigen würde.

Allerdings haben Sie hier jetzt in hinreichendem Maß demonstriert, wes Geistes Kind Sie doch sind, so dass in Ihrem Fall wohl mildernde Umstände geltend gemacht werden könnten.

Man zeigt auch keinen mit Tourette-Syndrom an, weil er ausfällig wird. Soviel Verständnis muss eine rechtsstaatliche Justiz dann schon noch aufbringen.
;-)

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