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  • Lasse Reden

mehr als 1000 Beiträge seit 12.02.2012

Re: "Volksverhetzung"

D.o.S. schrieb am 11.07.2019 08:07:

Was für ein widerlicher, menschenverachtender Hassartikel.

dass die alliierten Bomben im Jahr 1945 eine Nation aus Mitläufern und Mittätern, die das Naziregime erst ermöglicht haben, dorthin befördert haben, wo sie hingehört - und bleiben wird.

Vielleicht sollte man diesen Satz mal an die Staatsanwaltschaft weiterreichen. Erfüllt meiner Meinung nach den Tatbestand der Volksverhetzung.

Wenn es gegen Deutsche im allgemeinen geht, greift der Tatbestand Volksverhetzung nicht:

Der Straftatbestand der Volksverhetzung (Paragraf 130 Strafgesetzbuch) zielt auf einzelne Teile der Bevölkerung ab, die sich nach politischen, nationalen, ethnischen, rassischen, religiösen, weltanschaulichen, sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen oder sonstigen Merkmalen unterscheiden lassen.

"Es muss sich um eine Gruppe handeln, die als äußerlich erkennbare Einheit sich aus der Masse der inländischen Bevölkerung abhebt"
...
"Alle Deutschen" sind nach Ansicht der Hamburger Staatsanwaltschaft demnach keine solche Gruppe. Im führenden Strafgesetzbuch-Kommentar des BGH-Richters Thomas Fischer steht dazu: "Dass dies auch die Bevölkerungsmehrheit sein könnte, erscheint zweifelhaft."

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/hamburg-deutsche-als-koeterrasse-beschimpft-keine-volksverhetzung-a-1136813.html

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