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  • L.Willms

mehr als 1000 Beiträge seit 01.07.2014

Unzulässig über Zugfunk, weil man dem Ansager nicht widersprechen kann

Man sieht ihn nicht, man weiß nicht wo er ist, wie er aussieht...

Ich hätte dem Menschen gerne erklärt, daß die Bewertung von "schuldig" oder "unschuldig" für eine ganze "Bevölkerung", und sei es nur die einer Stadt, unsinnig ist.

Es ist auch nicht in Ordnung, eine dienstliche Ansage, für die der Sprecher nicht individuell zur Rede gestellt werden kann (jeder kann denken und sagen, was er will, das ist das fundamentale Recht der Redefreiheit) und damit das Unternehmen mitsamt allen, die für es arbeiten, für sich in Anspruch zu nehmen.

Aber jetzt gleich nach "Nazi" zu schreien, und schärfste politische Repressalien zu fordern, ist auch nicht in Ordnung.

Die Arbeiterbewegung kann auch nicht hinnehmen, daß der Boß einen Kollegen wegen seiner politischen Ansichten schurigelt.

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