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Avatar von Fahim
  • Fahim

mehr als 1000 Beiträge seit 28.10.2007

Da gibt es bei den Brötchen aber noch die Hürde Geschmacksmuster

Wenn die schon durch ein Geschmackmuster
(http://de.wikipedia.org/wiki/Geschmacksmustergeschützt) geschützt
sind, dann sieht er sich Ansprüchen des Inhabers ausgesetzt, d. h.
was er einnimmt muss er gleich wieder abgeben und muss evtl. sogar
noch Strafe zahlen.

Immaterielle Monopolrechte sind schon was schönes ...

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