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  • Mordkopierer

mehr als 1000 Beiträge seit 10.05.2005

Informiere dich doch erstmal!

TimW schrieb am 24. Juni 2013 09:14

> Mordkopierer schrieb am 24. Juni 2013 04:59

> > Vermutlich wird auch mit einer negativen Feststellungsklage der
> > Gegenseite reagiert und auf Kompa werden einige Kosten zukommen.

> Was für ein Unsinn. Auf welchen, auch nur annähernd tragfähigen
> Indizien oder gar Beweisen, sollte die denn beruhen, deinem Glauben
> nach? 

Bevor du andewren "Unsinn" unterstellt, mein junger Freund,
informiere dich doch erstmal, was eine negative Feststellungsklage
ist!!

Der vermeintlich Geschädigte fordert etwas (in diesem Fall zumindest
Unterlassung.)

Der Abgemahnte ist nicht bereit dieses Geforderte zu erbringen, bzw.
sieht diese als unbegründet an, wehrt sich gerichtlich und läßt per
neg. Feststellungsklage feststellen, dass die Ansprüche zu negieren
sind.

Jetzt müsste der Abmahenende erstmal belegen, dass seine Ansprüche
berechtigt sind, was in diesem Fall schon daran mangeln würde, da
ausser einen Verdacht bzw. einem "ich gehe davon aus.." der
Abmahnende nichts zu bieten hat.
Die Tauschbörsen-Abmahner haben wenigstens noch Screenshot, Trackings
etc.,die aber auch nicht immer als Beleg ausreichen.


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