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  • campher

mehr als 1000 Beiträge seit 07.04.2008

Re: Beweise?

bei urheberrechtsverletzungen muß der beschuldigte nachweisen, daß er
die rechtsverletzung nicht begangen hat. zumindest immer dann wenn
konzerne privatpersonen verklagen. 
da das bisher in allen urheberrechts verletzungs verfahren so
gehandhabt wurde, kann man da von einer rechtspraxis ausgehen auch
wenn die nicht explizit in irgendwelchen gesetzen steht.
wenn das jetzt plötzlich andersrum gehandhabt würde, kann man das als
schwerwiegenden verfahrensfehler gerichtlich angehen.......

campher

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