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  • Quantium40

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Re: Beweise?

campher schrieb am 24. Juni 2013 15:19
> bei urheberrechtsverletzungen muß der beschuldigte nachweisen, daß er
> die rechtsverletzung nicht begangen hat. zumindest immer dann wenn
> konzerne privatpersonen verklagen. 
> da das bisher in allen urheberrechts verletzungs verfahren so
> gehandhabt wurde, kann man da von einer rechtspraxis ausgehen auch
> wenn die nicht explizit in irgendwelchen gesetzen steht.
> wenn das jetzt plötzlich andersrum gehandhabt würde, kann man das als
> schwerwiegenden verfahrensfehler gerichtlich angehen.......

Insofern können wir ja eigentlich nur gewinnen. 
Wenn Herr Kompa mit seiner Klage Erfolg hat, haben die Geheimdienste
allgemein ein Problem, verzichtet das Gericht hingegen auf eine
Beweislastumkehr, dann gibt es einen prima Präzedenzfall, um der
Abmahnindustrie einen reinzuwürgen.

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