campher schrieb am 24. Juni 2013 15:19
> bei urheberrechtsverletzungen muß der beschuldigte nachweisen, daß er
> die rechtsverletzung nicht begangen hat. zumindest immer dann wenn
> konzerne privatpersonen verklagen.
Das ist falsch da der Kläger anhand der IP Adresse nachweist von
welchem Anschluss runtergeladen wurde und der Anschlussinhaber ist
verantwortlich.
Wenn Herr Kompa nachweist von welchem Anschluss seine Mail abgefangen
wurde wäre es was anderes aber er kann genau gar nichts beweisen.
> bei urheberrechtsverletzungen muß der beschuldigte nachweisen, daß er
> die rechtsverletzung nicht begangen hat. zumindest immer dann wenn
> konzerne privatpersonen verklagen.
Das ist falsch da der Kläger anhand der IP Adresse nachweist von
welchem Anschluss runtergeladen wurde und der Anschlussinhaber ist
verantwortlich.
Wenn Herr Kompa nachweist von welchem Anschluss seine Mail abgefangen
wurde wäre es was anderes aber er kann genau gar nichts beweisen.