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Avatar von Rasel
  • Rasel

mehr als 1000 Beiträge seit 08.06.2010

Re: Beweise?

> ... der Kläger anhand der IP Adresse nachweist von
> welchem Anschluss runtergeladen wurde ...
Ist es nicht eher so, dass der Kläger eine Auskunft bekommt, ähnlich
Hörensagen?
Siehe
> http://www.gulli.com/news/17738-bettlaegerige-muss-auch-ohne-pc-filesharing-abmahnung-bezahlen-kommentar-2011-12-20
Danach könnten geheimdienstliche Datensauger sogar schuldig
gesprochen werden, wenn sogar die Hardware nicht vorhanden ist. Es
genügt ein Auftrag der Regierung. Sogar wenn der anders lautet. 
Es kommt doch nur aufs Gericht an, also Menschen. :D 

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