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  • DerKoch

mehr als 1000 Beiträge seit 18.03.2002

Re: Zum Scheitern verurteilt.

Freiheit wird in Hanf gemessen schrieb am 24. Juni 2013 09:02

> Komisch.
> Warner, BMG oder Konsorten kommen damit schon immer ganz reibungsfrei
> zum Ziel.
> Oder hätten die schon jemals irgendjemandem bewiesen, was sich
> tatsächlich auf seinen Festplatten befände?

Ja das können die beweisen denn sie haben die IP Adressen derer die
von entsprechenden Plattformen heruntergeladen haben und das reicht
in der gängigen Rechtsprechung als Beweis. 
Es muss schließlich nicht bewiesen werden dass Hans oder Peter
runtergeladen hat sondern von welchem Anschluß runtergeladen wurde

Der Piraten Schlaumeier hat aber eine Mail verschickt und wie will er
beweisen dass diese nicht nur beim Empfänger angekommen ist sondern
auch noch wo anders? 

Jetzt lernst Du mal schnell den Unterschied zwischen Download und
E-Mail dann darfst Du wieder rot bewerten. 

Und nur mal so nebenher... wenn ich Dir eine Musikdatei in einem
Mailanhang schicke werden wie nie und nimmer erwischt, zumindest
nicht von jemandem den es interessiert. 

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