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  • Freiheit wird in Hanf gemessen

mehr als 1000 Beiträge seit 12.11.2004

Re: Zum Scheitern verurteilt.

DerKoch schrieb am 24. Juni 2013 20:42

> Ja das können die beweisen denn sie haben die IP Adressen derer die
> von entsprechenden Plattformen heruntergeladen haben und das reicht
> in der gängigen Rechtsprechung als Beweis. 

Reicht ein öffentliches Geständnis, alles mögliche einfach mal so zu
kopieren, dann wohl nicht erst recht?

> Es muss schließlich nicht bewiesen werden dass Hans oder Peter
> runtergeladen hat sondern von welchem Anschluß runtergeladen wurde

Nein, im Gegenteil, es muss glaubhaft darlegbar sein, dass Hans
und/oder Peter das waren.
Ansonsten könnte man ja vllt den Anschluss bestrafen. Käme sicher
ulkig.

> Der Piraten Schlaumeier hat aber eine Mail verschickt und wie will er
> beweisen dass diese nicht nur beim Empfänger angekommen ist sondern
> auch noch wo anders? 

Sagt doch Obama... lügt der denn? Ooh! Wie gemein!

> Jetzt lernst Du mal schnell den Unterschied zwischen Download und
> E-Mail dann darfst Du wieder rot bewerten. 

Und jetzt lernst du noch schnell, dass es den Urheberschutz einen
Dreck schert, über welchen Dienstweg du eine unbefugte Kopie
erstellst.
Selbst auf einer mit einem fliegenden Postboten zugestellten
Schiefertafel wärs ohne eine Einwilligung des Rechteinhabers nicht
legal.

> wenn ich Dir eine Musikdatei in einem
> Mailanhang schicke werden wie nie und nimmer erwischt, zumindest
> nicht von jemandem den es interessiert. 

Dass PRISM genau mit der tieferen Intention errichtet wurde, sowas zu
ändern, darauf bist du noch gar nicht gekommen, stimmts?

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