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  • DerKoch

mehr als 1000 Beiträge seit 18.03.2002

Re: Zum Scheitern verurteilt.

Freiheit wird in Hanf gemessen schrieb am 25. Juni 2013 09:04

> DerKoch schrieb am 24. Juni 2013 21:39

> > Es hat jemand zugegeben Kompas Mail abgefangen zu haben? Na dann. 

> Hochwasseropfer, hattest keinen Strom?
Das nicht aber ich habe ab und zu auch noch was anderes zu tun als zu
kontrollieren was Herr Kompa macht.

> > Dieser Unfug wird durch stetes wiederholen nicht richtiger. 

> Rabumms:
> > http://www.heise.de/resale/meldung/Internet-Anschlussinhaber-haftet-nicht-fuer-Urheberrechtsverletzungen-durch-Partner-1581499.html

Hast Du auch gelesen was da steht? Dass der BGH davon ausgeht dass in
aller Regel der Anschlussinnhaber auch Verantwortlich ist. 

Zitat:
Der Senat folgte dabei grundsätzlich der Linie des
Bundesgerichtshofes, nach der die Vermutung naheliegt, dass der
Anschlussinhaber selbst die Tat begangen hat.
Zitat Ende. 
Anders ist nur dann zu entscheiden wenn der Anschlussinnhaber
darlegen kann dass jemand anderer die Tat begangen hat.
Im Verlinkten Fall hat das Gericht der Frau geglaubt, hätte auch
anders ausgehen können. 

> > Selbst in Fällen in denen sich, dem Anschlussinnhaber unbekannte
> > Personen, in ein Heimnetzwerk eingeloggt haben wurde der
> > Anschlussinnhaber verantwortlich gemacht.

> Aha. So einfach ist das, gell?
Ja so einfach ist das da es in Deinem Hotellbeispiel nicht um ein
Heimnetzwerk geht sondern um ein gewerblich genutztes und wie im Fall
der Frau deren Mann gestorben ist konnte der Anschlussinnhaber (der
Wirt) darlegen dass er die Tat nicht begangen hat und der
Rechteinnhaber konnte nicht beweisen welcher Gast der Täter war.

Die Rechtsprechung gestaltet sich im privaten Bereich aber wie oben
schon erwähnt und vom BGH abgesegnet dahingehend dass es immer
naheliegend ist dass der Anschlussinnhaber der Verantwortliche ist. 

> > Der Inhaber eines Hotels, der seinen Gästen einen
> > Internetzugang über ein marktüblich sicherheitsaktiviertes
> > und verschlüsseltes drahtloses Netzwerk (WLAN) anbietet
> > und diese auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
> > hingewiesen hat, haftet nicht als Störer für darüber durch
> > seine Gäste begangene Urheberrechtsverletzungen. ...
> > 
> > http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2289


> > und nein, im Verkehrsrecht genügt es nicht zu wissen wem das
> > Auto gehört. 

> Falsch. Gerade hier reicht es.
> Weil es ein ausdrückliches Verbot gibt, sein Fahrzeug einem
> Unbekannten zu überlassen.
Was Du schreibst ist falsch.
Erstens gibt es kein Verbot sein Auto zu verleihen auch nicht wenn
der Ausleihende ein Unbekannter ist und zweitens gibt es keine
Halterhaftung. 
Hat es nie gegeben und wird es auch nicht geben. 
In Österreich ist das übrigens anders. 

> > In dem Fall muss man tatsächlich wissen ob es Hans oder
> > Peter war.

> Ist deine Pflicht als Halter, das zu wissen.
> "Kannst" du dieser Pflicht nicht nachkommen, wirst du schnell ein
> besonderes Fahrtenbuch führen müssen.
Nein es ist nicht meine Pflicht zu wissen wer mit meinem Auto
unterwegs ist.
Wenn ich den Schlüssel neben die Wohnungstür hänge und jeder der
vorbei kommt kann den Schlüssel nehmen und mit dem Auto wegfahren
dann weiß ich unter Umständen nicht wer gerade fährt.
Wenn es die von Dir genannte Pflicht gäbe, gäbe es auch eine Strafe
für eine Zuwiderhandlung aber die gibt es nicht da das Fahrtenbuch
keine Strafe ist sondern nur dazu dient dass die Bußgeldstelle
nächstes Mal den Fahrer ermitteln kann. 


> > > Sagt doch Obama... lügt der denn? Ooh! Wie gemein!

> > Was? 

> Neuland, auch für dich?
Das Obama lügt vielleicht nicht aber was hat das mit dem Thema zu
tun? 

> > und ich weiß auch dass
> > Kompa nicht nachweisen kann ob und wohin seine Mail kopiert wurde

> Was du nicht alles weisst...
Willst Du was anderes Behaupten? 

> > Ja, wenn Du weißt wohin der Postbote geliefert hat vielleicht schon. 

> Nicht nötig. Es ist nicht deine Pflicht als Urheber nachzuweisen, was
> mit einer unbefugten Kopie geschieht oder wozu sie bestimmt ist.
> Alleine die Anfertigung ist schon eine Rechtsverletzung, selbst nach
> einer späteren Löschung bleibt sie bestehen.
Ich denke nicht dass ich irgendwo behauptet habe dass der
Rechteinnhaber nachweisen muss wofür die Kopie gedacht ist, ich
schrieb nur dass man wissen müsse wohin der Postbote geliefert hat,
analog zum Provider der weiß wohin eine Raubkopie ging. 

> > Willst Du mir jetzt erzählen dass die Geheimdienste diesen Aufwand
> > betreiben um für Sonymusik usw. Geld einzutreiben?

> Warte einfach ab. 
OK, warten wir ab.
Am Tag an dem Deine Prophezeiung eintrifft geb ich ein Bier aus.

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