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Avatar von Freiheit wird in Hanf gemessen
  • Freiheit wird in Hanf gemessen

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Re: Zum Scheitern verurteilt.

DerKoch schrieb am 25. Juni 2013 23:21

> Erstens gibt es kein Verbot sein Auto zu verleihen auch nicht wenn
> der Ausleihende ein Unbekannter ist und zweitens gibt es keine
> Halterhaftung. 

Selbstverständlich ist das verboten.
Ist dir vielleicht neu, dass sogar das verriegeln und abschliessen
des Fahrzeugs verpflichtend ist und mit einem Bussgeld geahndet wird.
Die Überlassung eines Kraftfahrzeugs an eine unbekannte Person, also
ohne verantwortliche und zumutbare Prüfung der Gültigkeit der
Fahrerlaubnis, und u.U. auch unter billigend in Kauf genommenem
Verlust des Versicherungsschutzes, kann je nach genauerer Sachlage
sogar eine Straftat sein, die insgesamt ***BIS ZU ZWÖLF PUNKTE*** in
Flensburg einbringt.
Besuch besser mal wieder eine Fahrschule, Monsieur.

> Nein es ist nicht meine Pflicht zu wissen wer mit meinem Auto
> unterwegs ist.

Selbstverständlich ist das deine Pflicht als Halter.
Wo lebst du denn?

> Wenn ich den Schlüssel neben die Wohnungstür hänge und jeder der
> vorbei kommt kann den Schlüssel nehmen und mit dem Auto wegfahren
> dann weiß ich unter Umständen nicht wer gerade fährt.

Beihilfe bzw Anstiftung zu einer Straftat.
Kommt bei einer so grob fahrlässig mit herbeigeführten, unbefugten
Fahrt ein Mensch zu Tode, brummst du ein paar Jahre ab, zusammen mit
dem Fahrer. Sofern dieser strafmündig und ermittelt ist, sonst
brummst du allein.

> schrieb nur dass man wissen müsse wohin der Postbote geliefert hat,
> analog zum Provider der weiß wohin eine Raubkopie ging. 

Die Addresse des Rechenzentrums in Utah ist bekannt, oder?

> Am Tag an dem Deine Prophezeiung eintrifft geb ich ein Bier aus.

Schön wärs.

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