Freiheit wird in Hanf gemessen schrieb am 26. Juni 2013 04:32
> DerKoch schrieb am 25. Juni 2013 23:21
> Ist dir vielleicht neu, dass sogar das verriegeln und abschliessen
> des Fahrzeugs verpflichtend ist und mit einem Bussgeld geahndet wird.
Das ist richtig aber darum ging es bisher gar nicht.
> Die Überlassung eines Kraftfahrzeugs an eine unbekannte Person, also
> ohne verantwortliche und zumutbare Prüfung der Gültigkeit der
> Fahrerlaubnis, und u.U. auch unter billigend in Kauf genommenem
> Verlust des Versicherungsschutzes,
Naja, wenn man jemanden ohne Fahrerlaubnis fahren lässt ist Ärger
vorprogrammiert aber dennoch ist die Tatsache dass jemand gefahren
ist den ich nicht kenne nicht strafbewehrt.
> kann je nach genauerer Sachlage
> sogar eine Straftat sein, die insgesamt ***BIS ZU ZWÖLF PUNKTE*** in
> Flensburg einbringt.
Jemanden ohne FE fahren zu lassen ist m.E. auch dann noch eine OWI
wenn dieser jemand eine Straftat im Straßenverkehr begeht, zumindest
meine ich mich zu erinnern dass im Bußgeldkatalog dafür eine Strafe
vorgesehen ist.
Zum Nachsehen hab ich jetzt aber keine Lust.
> Besuch besser mal wieder eine Fahrschule, Monsieur.
Wozu? Weil Fahrlehrer Rechtsgelehrte sind?
>
> Selbstverständlich ist das deine Pflicht als Halter.
> Wo lebst du denn?
Ich lebe in der realen Welt.
Ich muss nicht wissen wer mit meinem Auto fährt und wenn ich´s weiß
muss ich´s nicht sagen.
Zeig mir wo geschrieben steht welches Bußgeld fällig würde oder
welcher Straftat ich mich schuldig machen würde wenn ich nicht weiß
wer mit meinem Auto unterwegs ist.
Man stelle sich vor die Polizei fährt hier vor und sagt
"Hallo, DerKoch Dein Auto ist fort und Du bist hier, wo ist Dein
Auto?"
Ich darauf "Keine Ahnung vermutlich fährt das Auto da drausen
irgendwo rum"
Polizei "Wer fährt mit dem Auto?"
Ich "Keine Ahnung, Frau weg, Sohn weg, Tochter weg, wer fährt weiß
ich nicht."
Polizei "Ohhh das gibt ein Bußgeld."
Ich "HAHAHA" rofl
Mal ganz davon abgesehen... jemand fremden lässt man ja wohl eh nicht
fahren, deshalb ist es müßig darüber zu diskutieren was passieren
würde wenn...
Was aber täglich vorkommt ist dass Familienmitglieder mit einem Auto
unterwegs sind welches nicht auf sie selbst zugelassen ist und der,
der Halterist nicht weiß wer gerade das Auto mitgenommen hat ob Frau,
Tochter, Sohn usw.
>
> Beihilfe bzw Anstiftung zu einer Straftat.
> Kommt bei einer so grob fahrlässig mit herbeigeführten, unbefugten
> Fahrt
Warum sollte die Fahrt unbefugt sein?
Ich kann doch allen Familienmitgliedern dauerhaft erlauben mit dem
Auto welches auf mich zugelassen ist zu fahren, sprich keiner muss
jedesmal fragen.
Und überhaupt... was ist eine fahrlässige Anstiftung zu einer
Straftat?
Ob man das im StGB findet?
> ein Mensch zu Tode, brummst du ein paar Jahre ab, zusammen mit
> dem Fahrer. Sofern dieser strafmündig und ermittelt ist, sonst
> brummst du allein.
Dem wäre höchstens so wenn ich die Fahrt angeordnet hätte.
>
> Die Addresse des Rechenzentrums in Utah ist bekannt, oder?
Geklingelt hab ich da noch nie aber ich war eh der Meinung dass wir
von englischen Abhörern reden.
>
> DerKoch schrieb am 25. Juni 2013 23:21
> Ist dir vielleicht neu, dass sogar das verriegeln und abschliessen
> des Fahrzeugs verpflichtend ist und mit einem Bussgeld geahndet wird.
Das ist richtig aber darum ging es bisher gar nicht.
> Die Überlassung eines Kraftfahrzeugs an eine unbekannte Person, also
> ohne verantwortliche und zumutbare Prüfung der Gültigkeit der
> Fahrerlaubnis, und u.U. auch unter billigend in Kauf genommenem
> Verlust des Versicherungsschutzes,
Naja, wenn man jemanden ohne Fahrerlaubnis fahren lässt ist Ärger
vorprogrammiert aber dennoch ist die Tatsache dass jemand gefahren
ist den ich nicht kenne nicht strafbewehrt.
> kann je nach genauerer Sachlage
> sogar eine Straftat sein, die insgesamt ***BIS ZU ZWÖLF PUNKTE*** in
> Flensburg einbringt.
Jemanden ohne FE fahren zu lassen ist m.E. auch dann noch eine OWI
wenn dieser jemand eine Straftat im Straßenverkehr begeht, zumindest
meine ich mich zu erinnern dass im Bußgeldkatalog dafür eine Strafe
vorgesehen ist.
Zum Nachsehen hab ich jetzt aber keine Lust.
> Besuch besser mal wieder eine Fahrschule, Monsieur.
Wozu? Weil Fahrlehrer Rechtsgelehrte sind?
>
> Selbstverständlich ist das deine Pflicht als Halter.
> Wo lebst du denn?
Ich lebe in der realen Welt.
Ich muss nicht wissen wer mit meinem Auto fährt und wenn ich´s weiß
muss ich´s nicht sagen.
Zeig mir wo geschrieben steht welches Bußgeld fällig würde oder
welcher Straftat ich mich schuldig machen würde wenn ich nicht weiß
wer mit meinem Auto unterwegs ist.
Man stelle sich vor die Polizei fährt hier vor und sagt
"Hallo, DerKoch Dein Auto ist fort und Du bist hier, wo ist Dein
Auto?"
Ich darauf "Keine Ahnung vermutlich fährt das Auto da drausen
irgendwo rum"
Polizei "Wer fährt mit dem Auto?"
Ich "Keine Ahnung, Frau weg, Sohn weg, Tochter weg, wer fährt weiß
ich nicht."
Polizei "Ohhh das gibt ein Bußgeld."
Ich "HAHAHA" rofl
Mal ganz davon abgesehen... jemand fremden lässt man ja wohl eh nicht
fahren, deshalb ist es müßig darüber zu diskutieren was passieren
würde wenn...
Was aber täglich vorkommt ist dass Familienmitglieder mit einem Auto
unterwegs sind welches nicht auf sie selbst zugelassen ist und der,
der Halterist nicht weiß wer gerade das Auto mitgenommen hat ob Frau,
Tochter, Sohn usw.
>
> Beihilfe bzw Anstiftung zu einer Straftat.
> Kommt bei einer so grob fahrlässig mit herbeigeführten, unbefugten
> Fahrt
Warum sollte die Fahrt unbefugt sein?
Ich kann doch allen Familienmitgliedern dauerhaft erlauben mit dem
Auto welches auf mich zugelassen ist zu fahren, sprich keiner muss
jedesmal fragen.
Und überhaupt... was ist eine fahrlässige Anstiftung zu einer
Straftat?
Ob man das im StGB findet?
> ein Mensch zu Tode, brummst du ein paar Jahre ab, zusammen mit
> dem Fahrer. Sofern dieser strafmündig und ermittelt ist, sonst
> brummst du allein.
Dem wäre höchstens so wenn ich die Fahrt angeordnet hätte.
>
> Die Addresse des Rechenzentrums in Utah ist bekannt, oder?
Geklingelt hab ich da noch nie aber ich war eh der Meinung dass wir
von englischen Abhörern reden.
>