sulvahir schrieb am 24. Juni 2013 02:13
> Ruulf schrieb am 24. Juni 2013 00:42
>
> > ...für britische geheimdienste ist kein deutsches gericht
> > zuständig...
>
> Das Zauberwort heißt Ubiquitätsprinzip.
Ja, und das gibt den Threadstarter nämlich eben Recht!
Hier sind sowohl Handlungs- und Erfolgsort England!
Alle andere Datenspeicherungen in Deutschland, ggf. USA auf den
Gmail-Servern, wurden vom Urheber und bestimmten Empfänger persönlich
vollzogen, haben also nichts mit der UhrG-Verletzung als solches zu
tun.
Hier kann man also nicht davon ausgehen, dass diese UrhG-Verletzungen
irgendwie ausserhalb Englands gegangen worden sind oder ausserhalbs
Englands bekämpft oder unterbunden hätten werden können.
> Ruulf schrieb am 24. Juni 2013 00:42
>
> > ...für britische geheimdienste ist kein deutsches gericht
> > zuständig...
>
> Das Zauberwort heißt Ubiquitätsprinzip.
Ja, und das gibt den Threadstarter nämlich eben Recht!
Hier sind sowohl Handlungs- und Erfolgsort England!
Alle andere Datenspeicherungen in Deutschland, ggf. USA auf den
Gmail-Servern, wurden vom Urheber und bestimmten Empfänger persönlich
vollzogen, haben also nichts mit der UhrG-Verletzung als solches zu
tun.
Hier kann man also nicht davon ausgehen, dass diese UrhG-Verletzungen
irgendwie ausserhalb Englands gegangen worden sind oder ausserhalbs
Englands bekämpft oder unterbunden hätten werden können.