Ansicht umschalten
Avatar von Mordkopierer
  • Mordkopierer

mehr als 1000 Beiträge seit 10.05.2005

Re: eines hat der herr rechtsanwalt leider übersehen...

sulvahir schrieb am 24. Juni 2013 02:13

> Ruulf schrieb am 24. Juni 2013 00:42

> > ...für britische geheimdienste ist kein deutsches gericht
> > zuständig...

> Das Zauberwort heißt Ubiquitätsprinzip.

Ja, und das gibt den Threadstarter nämlich eben Recht!

Hier sind sowohl Handlungs- und Erfolgsort England!
Alle andere Datenspeicherungen in Deutschland, ggf. USA auf den
Gmail-Servern, wurden vom Urheber und bestimmten Empfänger persönlich
vollzogen, haben also nichts mit der UhrG-Verletzung als solches zu
tun.

Hier kann man also nicht davon ausgehen, dass diese UrhG-Verletzungen
irgendwie ausserhalb Englands gegangen worden sind oder ausserhalbs
Englands bekämpft oder unterbunden hätten werden können.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten