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  • Mordkopierer

mehr als 1000 Beiträge seit 10.05.2005

Re: zu Klaerung ...

wa schrieb am 24. Juni 2013 04:55

> DerKoch schrieb am 24. Juni 2013 02:10
> > besagt dass er keine Ahnung hat ob die Mail überhaupt gespeichert
> > wurde und man kann eine Unterlassungserklärung nicht mit "vielleicht,
> > evtl. oder könnte ja sein" begründen.

> Immerhin kann er einen begruendeten Anfangsverdacht darlegen. Um den
> Sachverhalt zu klaeren, waere es wohl erforderlich, dass der Richter
> eine Hausdurchsuchung beim Beklagten anordnet. Gleiches Recht fuer
> Filesharer und Geheimdienste.

> - Werner

Nö, hier bringst du so ziemlich alles durcheinander.
Hier geht es um eine Abmahnung (Zivilrecht). Hier geht es nicht um
Anfangsverdacht, auch nicht um Hausdurchsuchung, was alles beim
Strafrecht Aspekte sein könnten.

Auch mahnte Kompa ab, erstattete damit aber ja noch keine
Strafanzeige und nichtgewerbliche UrhG-Verletzungen sind ein
Antragsdelikt, somit wird also auch nicht automatisch ab Kenntnis der
Behörden ein Strafermittlungsverfahren eingeleitet.

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