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  • DerKoch

mehr als 1000 Beiträge seit 18.03.2002

Re: zu Klaerung ...

Mordkopierer schrieb am 24. Juni 2013 05:04

> und nichtgewerbliche UrhG-Verletzungen sind ein
> Antragsdelikt,

Und gewerbliche sind offizialdelikte?


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