Mordkopierer schrieb am 24. Juni 2013 05:04
> und nichtgewerbliche UrhG-Verletzungen sind ein
> Antragsdelikt,
Und gewerbliche sind offizialdelikte?
> und nichtgewerbliche UrhG-Verletzungen sind ein
> Antragsdelikt,
Und gewerbliche sind offizialdelikte?