Ansicht umschalten
Avatar von Mordkopierer
  • Mordkopierer

mehr als 1000 Beiträge seit 10.05.2005

Und wieso sollte hier deutsches Recht gelten??

Es stellt sich die Frage, wieso Herr Kompa davon ausgeht, für ihn und
seine Daten gelte deutsches Recht?

Abgesehen davon, dass "ich gehe davon aus, dass sie kopiert haben..."
eine ziemlich dünne "Beweislage" ist, hätte doch der britische
Geheimdienst die Daten wohl von England aus abgefischt und somit auch
in England die Kopie erstellt.

Sowohl Handlungs-, wie auch Erfolgsort des Verstoßes ist England!
Handlungsort: Weil die Tat von dort aus ausgeführt wurde.
Erfolgsort: Weil die Kopie dort auf einem Speichermedium erstellt
wurde und erst mit der Speicherung eine Vervielfätigung und somit
möglicher Weise eine UrhG-Verletzung bestehen könnte.

Warum sollte dann deutsches Recht anzuwenden sein? Weil der Urheber
aus Deutschland kommt, oder wie kommt man auf sowas?

> Kompa wird vermutlich seine Rechte am Landgericht Hamburg geltend machen. 

Vermutlich wird auch mit einer negativen Feststellungsklage der
Gegenseite reagiert und auf Kompa werden einige Kosten zukommen.
Denn mit Aussagen wie "ääähhh..ich bin aber davon ausgegangen, dass
sie das Werk kopierten" wird er nicht weit kommen.


Bewerten
- +
Ansicht umschalten