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Avatar von jos
  • jos

mehr als 1000 Beiträge seit 25.01.2000

Das tut nicht zur Sache.

Wer anderen das Lebensrecht abspricht, Mord als Notwehr verbrämt und
behauptet, Kommunisten könne man gar nicht ermorden, der hat den
Straftatbestand zur Volksverhetzung eindeutig überschritten.

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