Wer anderen das Lebensrecht abspricht, Mord als Notwehr verbrämt und
behauptet, Kommunisten könne man gar nicht ermorden, der hat den
Straftatbestand zur Volksverhetzung eindeutig überschritten.
behauptet, Kommunisten könne man gar nicht ermorden, der hat den
Straftatbestand zur Volksverhetzung eindeutig überschritten.