mordsDing boa eh schrieb am 16. Oktober 2010 17:38
> nuji99 schrieb am 16. Oktober 2010 16:36
>
> > Was ist mit Einschreiben + Rückschein?
>
> beweist nur, daß du ein Einschreiben geschickt hast. Den Inhalt
> belegt das aber nicht.
Dafür gibt es die Zustellung per Gerichtsvollzieher, dieser
dokumentiert den zugestellten Inhalt. ;-)
> nuji99 schrieb am 16. Oktober 2010 16:36
>
> > Was ist mit Einschreiben + Rückschein?
>
> beweist nur, daß du ein Einschreiben geschickt hast. Den Inhalt
> belegt das aber nicht.
Dafür gibt es die Zustellung per Gerichtsvollzieher, dieser
dokumentiert den zugestellten Inhalt. ;-)