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  • -Pastafari-

mehr als 1000 Beiträge seit 09.07.2007

Meinst Du den Rundfunkstaatsvertrag?

Du machst Du aus einem Staatsvertrag einfach ein Gesetz?
Das finde ich gelinde gesagt etwas eigenartig. 

Für ebenfalls falsch, weil unzulässig verkürzt, halte ich Deine
Aussage: "Sie müssen unabhängig sein"

Aber bitte, das soll jeder für sich selbst entscheiden:

§ 10 Berichterstattung, Informationssendungen, Meinungsumfragen
(1) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten
journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente,
zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten
sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen
Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der
Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des
Verfassers als solche zu kennzeichnen.
(2) Bei der Wiedergabe von Meinungsumfragen, die von
Rundfunkveranstaltern durchgeführt werden, ist ausdrücklich
anzugeben, ob sie repräsentativ sind.

An der "Sachlichen und unabhängigen Berichterstattung" bei den
öffentlich-rechtlichen gibt es bestimmt einiges zu kritisieren, aber
Dein Beitrag ist wenig hilfreich.

P.S.: Bist Du auch einer dieser Typen, die behaupten, bestimmte
Meinungen seien ein Verbrechen?

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