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  • Porcupine15

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Re: Vaterunser-Regel?

Omegaman schrieb am 16. Oktober 2010 10:28

> Weiß jemand hier vielleicht mehr über diese "Vaterunser-Regel", die
> im Text erwähnt wird?
> Google findet dazu nur 2 Treffer, die beide zu diesem Text oben
> führen.

> Gruß und Dank
> omegaman

Google einfach nach "vaterunser" und "freiheitsberaubung", dann wirst
du fündig. Gemeint ist ein altes Urteil, nachdem man mindestens
solange gegen seinen Willen festgehalten werden muss wie es dauert
das Vaterunser aufzusagen, damit es vor dem Gesetz Freiheitsberaubung
gilt. 

Wie lange dauert ein Vaterunser? Wie bereits im Artikel kriegen die
meisten das in ca. 40s hin. Ist aber nicht wirklich relevant, es wird
in solchen Fällen auch kaum jemand eine Stoppuhr dabeihaben und
einsetzen. Sinn ist das nicht gleich bei jedem kurzem körperlichen
Festhalten einer Person auf Freiheitsberaubung geklagt wird, das ist
nicht der Sinn des Strafbestands. 

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