Den Begriff habe ich schon mal im Ordnungsrecht gehört, aber nur am
Rande.
Irgend ein Gericht hat das mal zur Abgrenzung festgelegt, wann ein
Festhalten Festhalten ist - die Zeit die man für ein kleines
Paternoster braucht eben.
An Bahnhöfen gibt es unter dem Schnorrerpack ja auch manchmal
penetrantere Gesellen, die gezielt auf Ältere zugehen und denen dann
auch den Weg verstellen. Das ist jetzt sowieso mal ne minderschwere
Nötigung, aber eben noch keine Freiheitsberaubung.
Auch zielt die Rechtssprechung stark auf das subjektive Empfinden des
möglw. Opfers ab.
Wenn mir einer eine Minute lang am Bahnhof versucht mir den Weg zu
verstellen, wird kein Gericht glauben, das ich mich ernstlich in
meiner Freiheit eingeschränkt sah, also das ich Angst oder Panik
haben musste.
Bei einer gehbehinderten Frau von 80 Jahren sieht die Sache dann
schon etwas anders aus...
Aus dem ICE kannst Du auch nicht zwischen Franktfurt und Köln einfach
mal aussteigen - da wird man Dir aber sagen, das Du freiwillig in den
ug gestiegen bist UND ein offensichtlicher sachlicher Grund vorliegt
- du also vorher damit hättest rechnen müssen, auch ohne Studium
irgendwelcher AGB's oder so.
Bei einem Studionbesuch gibt es allerdings keinen Grund, warum ich es
nicht leise verlassen könnte, jedenfalls keinen für jedermann
offensichtlichen.
Ausserdem darf bei der Anwendung von Gesetzen, aber auch Verträgen
durch Gerichte die verfassungsrechtliche Situation nicht aussen vor
bleiben.
Wenn ich jemanden 7 Stunden lang daran hindere, seine Notdurft in
einer für Mitteleuropäer üblichen, abgeschiedenen Form zu verrichten,
führt das dazu, das Menschen sich entweder in eine sehr peinliche
Situation begeben müssen indem sie sich selbst beschmutzen oder aber
unter starken Unterleibsschmerzen den Ruf der Natur unterdrücken
müssen.
Damit sind eindeutig Verfassungsrechtsgüter verletzt, was dazu führen
muss, das die Gesetze dahingehend ausgelegt werden, das es
Freiheitsberaubung war!
Vielleicht hätten sich 350 Opfer mal kollektiv beschmutzen sollen -
und dann wegen der erlittenen Schmach (man muss danach ja auch noch
nach Hause, z.B. mit dem ÖPNV) einfach mal 2000 Flocken Schmerzengeld
forden sollen...
Rande.
Irgend ein Gericht hat das mal zur Abgrenzung festgelegt, wann ein
Festhalten Festhalten ist - die Zeit die man für ein kleines
Paternoster braucht eben.
An Bahnhöfen gibt es unter dem Schnorrerpack ja auch manchmal
penetrantere Gesellen, die gezielt auf Ältere zugehen und denen dann
auch den Weg verstellen. Das ist jetzt sowieso mal ne minderschwere
Nötigung, aber eben noch keine Freiheitsberaubung.
Auch zielt die Rechtssprechung stark auf das subjektive Empfinden des
möglw. Opfers ab.
Wenn mir einer eine Minute lang am Bahnhof versucht mir den Weg zu
verstellen, wird kein Gericht glauben, das ich mich ernstlich in
meiner Freiheit eingeschränkt sah, also das ich Angst oder Panik
haben musste.
Bei einer gehbehinderten Frau von 80 Jahren sieht die Sache dann
schon etwas anders aus...
Aus dem ICE kannst Du auch nicht zwischen Franktfurt und Köln einfach
mal aussteigen - da wird man Dir aber sagen, das Du freiwillig in den
ug gestiegen bist UND ein offensichtlicher sachlicher Grund vorliegt
- du also vorher damit hättest rechnen müssen, auch ohne Studium
irgendwelcher AGB's oder so.
Bei einem Studionbesuch gibt es allerdings keinen Grund, warum ich es
nicht leise verlassen könnte, jedenfalls keinen für jedermann
offensichtlichen.
Ausserdem darf bei der Anwendung von Gesetzen, aber auch Verträgen
durch Gerichte die verfassungsrechtliche Situation nicht aussen vor
bleiben.
Wenn ich jemanden 7 Stunden lang daran hindere, seine Notdurft in
einer für Mitteleuropäer üblichen, abgeschiedenen Form zu verrichten,
führt das dazu, das Menschen sich entweder in eine sehr peinliche
Situation begeben müssen indem sie sich selbst beschmutzen oder aber
unter starken Unterleibsschmerzen den Ruf der Natur unterdrücken
müssen.
Damit sind eindeutig Verfassungsrechtsgüter verletzt, was dazu führen
muss, das die Gesetze dahingehend ausgelegt werden, das es
Freiheitsberaubung war!
Vielleicht hätten sich 350 Opfer mal kollektiv beschmutzen sollen -
und dann wegen der erlittenen Schmach (man muss danach ja auch noch
nach Hause, z.B. mit dem ÖPNV) einfach mal 2000 Flocken Schmerzengeld
forden sollen...