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  • DrSnuggles

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Re: IRRTUM!

mordsDing boa eh schrieb am 16. Oktober 2010 17:38

> nuji99 schrieb am 16. Oktober 2010 16:36

> > Was ist mit Einschreiben + Rückschein?

> beweist nur, daß du ein Einschreiben geschickt hast. Den Inhalt
> belegt das aber nicht.

Dafür gibt es die Zustellung per Gerichtsvollzieher, dieser
dokumentiert den zugestellten Inhalt. ;-)

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