Ich zitieren mal das LG Würzburg, Beschluss vom 18.05.2022 - 1 Qs 80/22:
... "stellte der Beschuldigte [...] als Profilbild in den vorgenannten Telegram-Account das Bild eines gelben Sterns, der - wie der Beschuldigte sehr genau wusste - in dieser Art in der Zeit des Nationalsozialismus zur Kennzeichnung von Juden verwendet wurde, mit der Inschrift "NICHT GEIMPFT", ein. Wie der Beschuldigte bei seinem Posting mindestens billigend in Kauf genommen hatte, setzte er hierdurch das Schicksal von Menschen jüdischen Glaubens unter der NS-Herrschaft mit der Impfsituation in Deutschland aufgrund der gegenwärtigen Corona-Pandemie gleich und brachte durch das augenscheinliche Ungleichgewicht zwischen der jetzigen pandemiebedingten Situation in Deutschland und der damaligen Situation im NS-Unrechtsstaat eine Bagatellisierung der Art, des Ausmaßes und der Folgen der Unterdrückung sowie der Gewalt und der systematischen Massenvernichtung, der sich die jüdische Bevölkerung in der Zeit des Nationalsozialismus ausgesetzt sah, zum Ausdruck. [...] Schließlich rechnete er mindestens damit und fand sich damit ab, dass sein Post angesichts der gegenwärtigen kontrovers und zum Teil hoch emotional geführten Debatte um die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht dazu geeignet war, die ohnehin vielfach bereits aufgeheizte Stimmung in Teilen der Bevölkerung weiter zu befeuern und so das Vertrauen einer nicht unerheblichen Personenzahl in den Zustand allgemeiner Rechtssicherheit und das Bewusstsein der Bevölkerung, in Ruhe und Frieden zu leben, zu beeinträchtigen.
Somit besteht vorliegend der Verdacht, dass sich der Beschuldigte der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3 StGB schuldig gemacht hat."
Es ist in der politischen Debatte üblich, wenn auch fast immer falsch, den politischen Gegner in die Nähe der Nazis zu stellen. Da ist Putin=Hilter und der Ukrainekrieg ein Vernichtungskrieg; jeder in der AfD ist ein Nazi, die Antifa ist die SA etc. pp.
Aber im Fall von Corona - der größten Grundrechtseinschränkung nach dem zweiten Weltkrieg in Deutschland - da soll das dann nicht gehen und Volksverhetzung sein?
Das nennt sich politische Strafjustiz. Wenn der Autor solche Beschlüsse unkritisch zitiert, hat er ein rechtsstaatliche Verständnis, das die Demokratie bestimmt nicht braucht.
Die Kennzeichnung von Menschen mit dem gelben Stern ist keineswegs, wie es das Gericht macht, mit der systematischen Massenvernichtung gleichzusetzen. Sondern:
"Seine Einführung setzte die 1933 im NS-Staat begonnene soziale Ausgrenzung, Diskriminierung und Demütigung der europäischen Juden fort." (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Judenstern)
Es war auch eine Vorbereitungsmaßnahme für Deportation und den Massenmord.
In puncto Ausgrenzung, Diskriminierung und Demütigung sind durchaus Prallelen vorhanden. Zumindest haben das Menschen so empfunden und damit auch das Recht, das so zu äußern.
Das zu bagatellisieren mit Aussagen wie: "Diese Zeit war belastend [...] Menschen sahen sich in ihren Freiheiten beschränkt – sie konnten nicht wie gewohnt Freunde treffen, reisen oder ihrer Arbeit nachgehen.", ist eine Verharmlosung und damit die Kehrseite der Reaktion der Hysteriker. Während die Hysteriker jedoch strafverfolgt werden, können die Verharmloser öffentliche Artikel schreiben, in dem sie die anderen als Rechtspopulisten beschimpfen.
Das hat leider nichts mit "beharrlich, sachlich und ruhig" zu tun, auch wenn sich der Autor diese Federn gerne anheften würde. Menschen, die wegen der staatlichen Corona-Maßnahmen Angst hatten um ihre Freiheit und ihr Leben als Rechte auszugrenzen, ist ein herausragender Beitrag zur Unterstützung der AfD. Sollte das das Anliegen von Herrn Bode gewesen sein, herzlichen Glückwunsch dazu!