> Zu entscheiden, ob eine Hausdurchsuchung, die ein erhebliches Risiko schwerer
> und dauerhafter [extern] gesundheitlicher Folgen mit sich bringt, tatsächlich in
> Fällen angemessen ist, in denen es nicht um hinterzogene Millionen, sondern um
> ein paar ohne ausreichende Berechtigung geteilte Filme oder Musikstücke geht,
> ist eigentlich Sache der Staatsanwälte.
Noch entscheidet immer noch der Richter, ob eine Hausdurchsung
angemessen ist, nicht die StA (Ausnahme bei Gefahr in Verzug).
Vermutlich nach der nächsten "Zyprischen Novellierung" werden das die
Pornofirmen und hochmoralisch zu bewertende Abmahner wie Bushido dann
nach "bestem Wissen und Gewissen" selbst entscheiden, bei wem sie
sich in der Wohnung umsehen.
Auf Missstände angesprochen wird der zyprische Standartsatz "Diese
Probleme sind mit so nicht bekannt" folgen.
> und dauerhafter [extern] gesundheitlicher Folgen mit sich bringt, tatsächlich in
> Fällen angemessen ist, in denen es nicht um hinterzogene Millionen, sondern um
> ein paar ohne ausreichende Berechtigung geteilte Filme oder Musikstücke geht,
> ist eigentlich Sache der Staatsanwälte.
Noch entscheidet immer noch der Richter, ob eine Hausdurchsung
angemessen ist, nicht die StA (Ausnahme bei Gefahr in Verzug).
Vermutlich nach der nächsten "Zyprischen Novellierung" werden das die
Pornofirmen und hochmoralisch zu bewertende Abmahner wie Bushido dann
nach "bestem Wissen und Gewissen" selbst entscheiden, bei wem sie
sich in der Wohnung umsehen.
Auf Missstände angesprochen wird der zyprische Standartsatz "Diese
Probleme sind mit so nicht bekannt" folgen.