sind die "Verursacher des Schadens" dem Geschädigten in der Regel
nicht bekannt. Zivilrechtlich läuft die Sache also heute in die
Leere.
Wenn man zur Umgehung dieses neuartigen Problems, aber den direkten
zivilrechtlichen Anspruch des Urhebers bzw. Verwerters nicht nur
gegen den Schädiger, sondern auch gegen sämtliche möglicherweise
involvierten Dienstleister ohne staatliche Kontrollinstanz einführen
will, öffnet man damit Türen zur Abschaffung der Rechtsstaatlichkeit
und des Gewaltmonopols, die man bestimmt nicht will. Sicher kann sich
ein Kaufhaus einen Privatdetektiv anheuern, der Ladendiebe aufspürt.
Ob diese Ladendetektive aber mit allen oder auch nur einigen Rechten
der Polizei und Staatsanwaltschaft ausgestattet werden sollten, ist
eine ganz andere Frage.
Soll der Ladendetektiv der den des Diebstahls Verdächtigen im Auto
davonfahren sieht zum Nachweis des Diebstahls eine
PKW-Kennzeichenabfrage direkt beim Register durchführen dürfen, um
die Adresse für eine Hausdurchsuchung zu bekommen, die er dann
vielleicht im nächsten Schritt auch noch selber durchführen darf?
Wie unterscheidet sich ein grosses Musiklabel von einem einzelnen
Musiker, der die Abfrage durchführt? Als nächstes kaufe ich mir eine
Blockflöte und behaupte, die IP-Adresse 1.2.3.4 hätte meine letzte
Komposition gestohlen. Dabei will ich nur wissen, wer alles auf
meinen Webserver zugreift, weil ich denen gezielt Werbung zusenden
will. Der zivilrechtliche Anspruch ist eine Büchse der Pandora.
nicht bekannt. Zivilrechtlich läuft die Sache also heute in die
Leere.
Wenn man zur Umgehung dieses neuartigen Problems, aber den direkten
zivilrechtlichen Anspruch des Urhebers bzw. Verwerters nicht nur
gegen den Schädiger, sondern auch gegen sämtliche möglicherweise
involvierten Dienstleister ohne staatliche Kontrollinstanz einführen
will, öffnet man damit Türen zur Abschaffung der Rechtsstaatlichkeit
und des Gewaltmonopols, die man bestimmt nicht will. Sicher kann sich
ein Kaufhaus einen Privatdetektiv anheuern, der Ladendiebe aufspürt.
Ob diese Ladendetektive aber mit allen oder auch nur einigen Rechten
der Polizei und Staatsanwaltschaft ausgestattet werden sollten, ist
eine ganz andere Frage.
Soll der Ladendetektiv der den des Diebstahls Verdächtigen im Auto
davonfahren sieht zum Nachweis des Diebstahls eine
PKW-Kennzeichenabfrage direkt beim Register durchführen dürfen, um
die Adresse für eine Hausdurchsuchung zu bekommen, die er dann
vielleicht im nächsten Schritt auch noch selber durchführen darf?
Wie unterscheidet sich ein grosses Musiklabel von einem einzelnen
Musiker, der die Abfrage durchführt? Als nächstes kaufe ich mir eine
Blockflöte und behaupte, die IP-Adresse 1.2.3.4 hätte meine letzte
Komposition gestohlen. Dabei will ich nur wissen, wer alles auf
meinen Webserver zugreift, weil ich denen gezielt Werbung zusenden
will. Der zivilrechtliche Anspruch ist eine Büchse der Pandora.