Hannes Blank schrieb am 9. März 2008 13:41
> Noch entscheidet immer noch der Richter, ob eine Hausdurchsung
> angemessen ist, nicht die StA (Ausnahme bei Gefahr in Verzug).
> Vermutlich nach der nächsten "Zyprischen Novellierung" werden das die
> Pornofirmen und hochmoralisch zu bewertende Abmahner wie Bushido dann
> nach "bestem Wissen und Gewissen" selbst entscheiden, bei wem sie
> sich in der Wohnung umsehen.
> Auf Missstände angesprochen wird der zyprische Standartsatz "Diese
> Probleme sind mit so nicht bekannt" folgen.
Oder ersatzweise: "Porno? Was war denn gleich noch mal ein Porno?".
> Noch entscheidet immer noch der Richter, ob eine Hausdurchsung
> angemessen ist, nicht die StA (Ausnahme bei Gefahr in Verzug).
> Vermutlich nach der nächsten "Zyprischen Novellierung" werden das die
> Pornofirmen und hochmoralisch zu bewertende Abmahner wie Bushido dann
> nach "bestem Wissen und Gewissen" selbst entscheiden, bei wem sie
> sich in der Wohnung umsehen.
> Auf Missstände angesprochen wird der zyprische Standartsatz "Diese
> Probleme sind mit so nicht bekannt" folgen.
Oder ersatzweise: "Porno? Was war denn gleich noch mal ein Porno?".