Es ist heute eine Seltenheit, wenn sich ein Gericht gegen den Mainstream stemmt. Vermutlich deshalb, weil zunehmend Idealisten auf dem Weg zur Spitze systematisch aussortiert werden und somit nur noch Karrieristen dort ankommen.
Auch bei uns wird das Gesetz bis zum Erbrechen gedehnt. Da segnet das Verfassungsgericht Auslandseinsätze ab, sofern sie von einem UN-Mandat gedeckt sind. Das ist absolut nicht mit den Grundgesetz vereinbar, aber entspricht einer Duldung gegen das Gesetz.
Eigentlich sollten wir froh sein, dass es in der UN-Vollversammlung Veto Mächte gibt die nicht in der NATO sind. Somit ist zumindest einem krassen Missbrauch ein Riegel vorgeschoben, aber wir agieren ja auch schon ohne UN-Mandat im Ausland....