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  • Bergfalke

mehr als 1000 Beiträge seit 27.07.2019

Andere Meinungen sind ja zulässig.

Aber ggf. nicht von staatlichen Kanzeln.

Der Verfassungsteil mit "Freiheit von Forschung und Lehre" schreibt nicht daß der Staat dafür Platformen bereitstellen muß

Schreib ein Buch, mach Eigenverlag und verschenke oder verkaufe es.

Miete einen Saal und halte einen Vortrag.

Oder trefft euch im Wald für einen Vortrag, ich glaube nicht daß versammlungsrechtlich da Verbote ausgesprochen werden.

Siehe 1890 Naturfreunde, Wandervogel, Sängebünde, Turner usw. zu Zeiten der Sozialistengesetze.

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